Das älteste Datenschutzgesetz der Welt kommt aus Hessen und ist über 50 Jahre alt: Am 7. Oktober 1970 wurde das „Datenschutzgesetz für die öffentliche Verwaltung des Landes Hessen“ im Gesetzesblatt veröffentlicht, es trat am 13. Oktober 1970 in Kraft. Damals hat eine SPD-Landesregierung mit dem Gesetz völliges Neuland betreten. Das Ziel war, die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, also sicherzustellen, dass jeder einzelne die Hoheit über seine eigenen Daten und deren Verwendung durch staatliche Stellen behält.
Bis heute beruhen die Regeln des institutionalisierten Datenschutzes auf der hessischen Pionierarbeit vor 50 Jahren. Allerdings fällt es im digitalen Zeitalter zunehmend schwer, den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen. Zum einen ist es schlicht unmöglich, in der global digitalisierten Welt auch globale Standards für den Datenschutz durchzusetzen. Und zum anderen geben die meisten Menschen viel zu bereitwillig Daten von sich im Internet preis.
Während der Corona-Pandemie ist die Unsicherheit beim Thema Datenschutz gestiegen. Aktuell sind besonders die Videokonferenzsysteme an Schulen ein Thema. Das Schrems II Urteil erlaubt es eigentlich nicht, Konferenzsysteme zu nutzen, durch die Daten in Staaten abwandern, die weichere Datenschutzbestimmungen haben als Europa. Das ist jedoch bei fast jedem gängigen Videokonferenzsystem der Fall. Obwohl das Urteil lange bekannt ist, wurden für die Schulen in Hessen nicht rechtzeitig neue Systeme entwickelt, jetzt ist das Kultusministerium weit hinterher. Der Hessische Datenschutzbeauftragte duldet übergangsweise die bisherigen Systeme, kann dies jedoch nicht auf Dauer, denn dann würde er sich strafbar machen. Dasselbe Problem haben auch Hochschulen, die Lehre auch online anbieten wollen.
Beim Open Data-Prinzip gehe es nicht nur um das explizite Recht und die Möglichkeit, die Daten nicht nur einzusehen, sondern auch weiterzuverarbeiten und weiterzuverbreiten. Daten bergen ein enormes Potential, wenn sie einer breiten Öffentlichkeit, der Wissenschaft, Betrieben und Nichtregierungsorganisationen, öffentlich zugänglich gemacht würden. Daten sind wertvoll und könnten viel mehr bewirken, als sie es derzeit in Hessen dürfen.
Offene Daten sorgen auch für mehr Transparenz und da hat Hessen noch viel Luft nach oben. Laut Transparenzregister 2021 liege Hessen im Ranking der Länder weit hinten. Die Open Knowledge Foundation und der Verein Mehr Demokratie e.V. stellen darin fest, dass Behörden in Hessen ihren Bürgerinnen und Bürgern viel zu wenig Einblick in das, was sie planen und entscheiden, gewähren. Je mehr Quellen es gibt, desto grundrechtsfreundlicher ist eine Landesregierung. Quellen, die real und nachprüfbar sind und so auch Falschinformationen entgegenwirken könnten.
Notwendig ist eine intensive Open Data-Bewegung in Hessen, bei der die Landesregierung vorangehen muss. Stattdessen tritt sie auf die Bremse. Und sie muss durch intensive finanzielle Förderung und beratende Unterstützung auch die Städte und Kreise mitnehmen, denn hier liegen 70 Prozent der Daten versteckt.
Den Datenschutz beeinträchtigten offene Daten nicht. Insbesondere persönliche und kritische Infrastrukturdaten sind durch die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung gut geschützt.